
Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung für Radio Eins Privatradiogesellschaft m.b.H. bzw. von Radio 88.6
Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. bemüht sich, die Website, die dazugehörigen Webstreams und mobilen Anwendungen (iOS & Android Apps) im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG, BGBl. I Nr. 59/2019 idgF) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite von Radio 88.6 unter https://www.radio886.at/ sowie alle zugehörigen Seiten unter dieser Domäne.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannten digitalen Dienste sind teilweise mit den WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021‑03) konform. Ausgenommen sind Inhalte oder Funktionen, die:
technisch unmöglich barrierefrei gestaltet werden können (z. B. eingebettete Streams Dritter),
oder unverhältnismäßigen Mehraufwand verursachen.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- In einzelnen Fällen wird kein passender Alternativtext für Bilder verwendet
- An einigen Stellen verfügen Links über keine programmatisch erkennbare Bezeichnung
- An einigen Stellen werden englische Labels und Alternativtexte verwendet, die nicht als anderssprachig gekennzeichnet sind
- An einigen Stellen werden nicht zulässige Kombinationen von HTML-Elementen verwendet
- Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen/Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können.
Multimedia‑Inhalte, wie Livestreams und Videos aus Drittquellen verfügen derzeit nicht durchgehend über Untertitel oder Audiodeskription. Die Videos sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Es ist uns nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.
Die mobile App kann vereinzelt Bereiche aufweisen, in denen etwa die kontrastreichen Texte nicht optimal beschriftet oder Navigationselemente nicht per Tastatur bzw. Screenreader zugänglich sind.
Die Radiothek verwendet einen eingebetteten Player eines Drittanbieters, der nicht vollständig per Tastatur bedienbar ist und von Screenreadern nur eingeschränkt erkannt wird. Playlists und Sendungsinhalte in der Radiothek sind nicht mit ausreichenden Alternativtexten versehen.
Die Eventfotoseite zeigt Bildergalerien ohne strukturierte Alternativtexte oder Bildbeschreibungen. Das verwendete Galerie-Plugin auf der Eventfotoseite ermöglicht keine durchgängige Tastatursteuerung und ist nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar.
Bereich der Website/App, auf den sich die Erklärung bezieht
Website: www.radio886.at – HTML-Seiten, Webstreams, PDF-Dokumente
Mobile Apps: Radio 88.6 (iOS und Android)
Teilweise genutzte Plugins oder externe Angebote (z. B. Event‑Anmeldungen oder Shop‑Plugins)
Feedback & Kontaktangaben
Wir arbeiten laufend daran, die Inhalte und Funktionen auf dieser Website zu erweitern und zu optimieren. Einfache Bedienbarkeit und gute Zugänglichkeit sind uns dabei besonders wichtig.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die die Nutzung unserer Website erschweren – oder sollten Sie auf Probleme stoßen, die in dieser Erklärung nicht erwähnt werden oder die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen –, lassen Sie uns dies bitte per E‑Mail wissen.
Wir sehen uns Ihre Rückmeldung umgehend an und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen bitte an barrierefreiheit(at)radio886.at mit dem Betreff “Meldung einer Barriere auf der Seite…” senden.
Kontakt:
Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H.
1190 Wien, Heiligenstädter Lände 29
Tel.: +43-1 360 88-0
Mail: barrierefreiheit(at)radio886.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27. Juni 2025 aktualisiert.