(beinhaltet u.a. in § 6 Absatz 4 eine Zustimmungserklärung gem. § 4.14 DSG 2000 und gem. § 107 TKG 2003!)
Die Radio Eins Privatradio GmbH (in weiterer Folge „88.6 Der Musiksender“ genannt) bietet im Radio sowie auf ihrer Website Gewinnspiele, Inhalte und Dienste an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung bzw. die Nutzung der Inhalte und Dienste richtet sich nach folgenden Bestimmungen:
§ 1 Gewinnspiel
Die Gewinnspiele werden in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.
§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Jüngere Personen müssen vor ihrer Teilnahme das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen.
(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter der Radio Eins Privatradio GmbH, evtl. beteiligte Kooperationspartner bzw. deren verbundene Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Radio Eins Privatradio GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Pro Haushalt kann nur eine Person einmal an dem aktuellen Gewinnspiel teilnehmen.
(5) Nach einem Gewinn ist die Teilnahme für den/die GewinnerIn bzw. die Familienangehörigen an einem weiteren Gewinnspiel von „88.6 Der Musiksender“ für die Dauer von einem Monat ausgeschlossen.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegt „88.6 Der Musiksender“ bzw. deren jeweiligen Kooperationspartnern.
(2) Preise von Gewinnspielen von „88.6 Der Musiksender“ werden nur innerhalb Österreichs versendet bzw. sind auf Wunsch von „88.6 Der Musiksender“ am Unternehmenssitz in der Heiligenstädter Lände 29, 1190 Wien, auf eigene Kosten der Gewinnerin oder des Gewinners abzuholen. Abweichendes kann von „88.6 Der Musiksender“ bzw. deren jeweiligen Kooperationspartnern jederzeit festgelegt werden. Ist für „88.6 Der Musiksender“ oder für den Kooperationspartner eine Übergabe des Gewinns nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Gewinnersatz.
(3) Die Gewinner werden von „88.6 Der Musiksender“ selbst oder dem Kooperationspartner benachrichtigt und eventuell wird deren Namen samt Foto auf www.radio886.at und/oder www.facebook.com/886DerMusiksender und/oder den Seiten der Kooperationspartner veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner durch seine Teilnahme ausdrücklich einverstanden. Sollten Sie mit der Veröffentlichung Ihres Namens und eines Fotos auf den oben angeführten Seiten nicht einverstanden sein, müssen wir uns leider das Recht vorbehalten Ihnen den Gewinn abzuerkennen und einen neuen Gewinner zu ermitteln. Im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel kann es sein, dass wir Sie als Gewinner fragen werden, uns ein kurzes Interview zu geben. Ob eine Ausstrahlung dann tatsächlich erfolgt oder nicht obliegt im alleinigen Ermessen von „88.6 Der Musiksender“.
Sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern, kann es unter Umständen sein, wie z.B. wenn dies eine Bedingung des Kooperationspartners darstellt, dass wir den Gewinn aberkennen müssen. „88.6 Der Musiksender“ ist berechtigt, die Daten des Gewinners, also den Namen, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefon oder Handy-Nummer und wenn notwendig Bankkontoinformationen an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls „88.6 Der Musiksender“ nur die E-Mail- Anschrift des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt, ansonsten auf dem normalen Postweg oder telefonisch. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen (außer es wird explizit etwas anderes gesagt) nach Zugang der postalischen oder elektronischen Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail/ Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.
(4) Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, außer es wird explizit etwas anderes gesagt. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.
(5) Geldgewinne werden dem Gewinner überwiesen. Mit der Zustellung wird „88.6 Der Musiksender“ von der Leistungspflicht frei. Kommt eine Auszahlung aus Gründen, die nicht von „88.6 Der Musiksender“ zu vertreten sind, nicht zustande, verfällt der Gewinn. Ansprüche gegen „88.6 Der Musiksender“ sind dann ausgeschlossen.
(6) Im Falle eines Kfz-Gewinns wird dem Gewinner der für die Auslieferung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, die durch die Abholung verursacht werden sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, etc.) trägt der Gewinner.
(7) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung über einen Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter setzt sich mit dem Gewinner in Verbindung, sobald er die Daten von „88.6 Der Musiksender“ erhalten hat. Die Reise muss zu den vom Reiseveranstalter festgesetzten Terminen durchgeführt werden. Wird dies nicht befolgt, besteht kein Anspruch auf den Gewinn mehr. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) hat der Gewinner zu tragen. Des Weiteren trägt er auch sämtliche privaten Kosten (Minibar, Telefon, etc.), die während der Reise entstehen.
(8) Die Gewinner von Eintrittskarten sind nicht zum Umtausch, zum Verkauf oder zur Weitergabe der gewonnenen Eintrittskarten berechtigt. Sollte die entsprechende Veranstaltung, deren Besuch die Eintrittskarte ermöglicht, aus welchen Gründen auch immer (insbesondere im Falle der Absage) nicht stattfinden, entfällt der Gewinn. Auch in diesem Fall ist ein Ersatz gegen den Barwert nicht möglich.“
(9) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
(10) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an „88.6 Der Musiksender“ zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
„88.6 Der Musiksender“ behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Teilnehmer des Gewinnspiels gegenüber „88.6 Der Musiksender“. Von dieser Möglichkeit macht „88.6 Der Musiksender“ insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann „88.6 Der Musiksender“ von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz
(1) „88.6 Der Musiksender“ verpflichtet sich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutzgesetz einzuhalten.
(2) Ausnahmslose Bedingung für die Teilnahme an verschiedenen Gewinnspielen ist die Registrierung. Ein Anspruch auf die Registrierung existiert nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass „88.6 Der Musiksender“ die dazu erforderlichen Daten, wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer und alle weiteren, vom Nutzer freiwillig bekannt gegebenen Daten verarbeitet und speichert.
(3) Die Teilnehmer an einem Gewinnspiel sind ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre angegebenen Daten von „88.6 Der Musiksender“ gespeichert und zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Werbung verarbeitet werden. Des Weiteren sind die Teilnehmer mit der Übermittlung der Stammdaten an sämtliche Kooperationspartner einverstanden.
Sie stimmen daher ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, Email, SMS, etc. auch in Form von Massensendungen, Newslettern, und auch zu Werbezwecken über Aktionen seitens der genannten Unternehmen informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
(4) „88.6 Der Musiksender“ wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei „88.6 Der Musiksender“ gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet „88.6 Der Musiksender“ dem Nutzer gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 7 Haftung
(1) „88.6 Der Musiksender“ wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
(2) Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an die Partner zu richten, die die Gewinne herausgeben.
(3) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(4) „88.6 Der Musiksender“ haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von „88.6 Der Musiksender“, oder Personen, für welche sie einzustehen hat vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
(5) Bei Reisegewinnen haftet „88.6 Der Musiksender“ nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebotes oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter oder dessen Insolvenz. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.
(6) Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.
(7) In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG): Die Haftung von „88.6 Der Musiksender“ ist ausgeschlossen, wenn „88.6 Der Musiksender“ oder eine Person, für welche sie einzustehen hat, Sach- oder Vermögensschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
§ 8 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Soweit sich aus dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) nichts Anderes ergibt, ist Wien der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Diensten von „88.6 Der Musiksender“ sowie österreichisches Recht anzuwenden.
(3) Sollten einzelne Klauseln der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
(4) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von „88.6 Der Musiksender“ ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.